Kinderrechte
Hier finden sie unseren Rechtsführer für Kinder/Jugendliche.
Kinder/Jugendliche und MitarbeiterInnen haben gemeinsam einen Rechtsführer erarbeitet. Diese "Kinderrechte" werden allen Kindern/Jugendlichen bei der Aufnahme ausgehändigt und sind Richtschnur für unser Zusammenleben.
Du hast Rechte!
Du hast das Recht,
- dass Du und Deine Eltern über diese informiert werden.
- Du hast das Recht, dass diese eingehalten werden.
Mädchen und Jungen haben die gleichen Rechte und Pflichten.
Du hast das Recht auf eine Interessenvertretung (Gruppensprecher, Sprecherrat).
Du hast ein Recht auf monatliches Taschengeld. Die Höhe ist bayernweit festgelegt.
Das Taschengeld darf nicht aus erzieherischen Gründen gekürzt oder gestrichen werden. Wenn Du mutwillig einen Schaden verursachst, kann bis zu 50 % Deines Taschengeldes dazu herangezogen werden
Du hast das Recht auf den Schutz Deiner Privatsphäre:
- Dazu gehört Dein Zimmer, Dein Bett, Dein Schrank, Dein Eigentum
- Das Recht auf eine Rückzugsmöglichkeit (Anklopfen und Warten)
- Das Recht auf ein abschließbares Fach
Diese Rechte können durch unsere Aufsichts- und Sorgfaltspflicht eingeschränkt werden.
Du hast die Möglichkeit Besuche zu bekommen, und Freunde zu besuchen.
Du hast das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Dich darf man nicht
- schlagen
- beleidigen
- verletzen
Deine Post gehört Dir.
Du hast ein Recht auf das Telefongeheimnis.
Du hast die Pflicht diese Rechte anderen gegenüber zu achten!
Du hast ein Recht auf Mitsprache bei der Wahl der Schule und Ausbildung.
Ab 14 Jahren hast Du freie Entscheidung über Deine Religionszugehörigkeit. Ab 12 kann niemand Dich gegen Deinen Willen zu einem anderen Bekenntnis
überwechseln lassen.
Du und Deine Eltern haben das Recht, dass mindestens einmal im Jahr ein Hilfeplangespräch stattfindet.
- Du, Deine Eltern, das Jugendamt und wir haben das Recht und die Pflicht daran teilzunehmen.
- Du hast das Recht bei der Vorbereitung beteiligt zu werden.
- Du hast das Recht eine Kopie des Hilfeplans zu bekommen
Du hast das Recht Dich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt zu wenden
Du hast das Recht Dich zu beschweren.
- Versuche zuerst in einem persönlichen Gespräch mit Deinen Betreuern das Problem zu lösen.
- Wenn das nicht zum gewünschten Erfolg führt, kannst Du Dich bei dem Gruppensprecher, den VertrauenserzieherInnen, oder bei der Leitung beschweren.
- In den Wohngruppen gibt es Zettel mit denen Du dich schriftlich beschweren kannst (Kummerkasten).
- Falls das alles nichts nützt und Du Dich immer noch ungerecht behandelt fühlst kannst Du Dich bei der Heimaufsicht (Name, Adresse,Tel.) und natürlich bei Deinem Jugendamt beschweren.