Wen betreuen wir?

ImageAuf der Grundlage eines systemischen Konzeptes betreuen wir die Familie, den Jugendlichen, jungen Erwachsenen und beziehen Peers, Partner, Schule und Lehr- und Ausbildungsstelle, das Wohnumfeld und das bisherige Helfersystem in das Verständnis der Problemlagen und Interventionen mit ein.

 

Die erzieherische Hilfe nach § 27 KJHG wird im Einzelfall eines Hilfeplans entwickelt. Dabei sind unterschiedliche Schwerpunkte oder Kombinationen möglich, wie z.B.

  1. Unterstützung der Eltern bei der Erziehung
  2. Unterstützung der Kinder und Jugendlichen und deren Familien bei der Durchsetzung ihrer Rechte
  3. Reintegration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen
  4. Verselbständigung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen
  5. Unterstützung in Schule und Ausbildung
  6. Begleitung junger Frauen während der Schwangerschaft und nach der Geburt des Kindes


Die Anmeldung bei den Flexiblen Hilfen erfolgt, wenn das Jugendamt nach einer ersten Überprüfung des Falles eine Betreuung durch uns vorschlägt.

Bei der Anmeldung prüft die Teamleitung mit dem Team und dem Fachberater, ob der Fall in den Indikationsbereich fällt und Kapazitäten frei sind.

Grundlage ist dann ein fachlich und rechtlich fundiertes Hilfeplanverfahren nach §36 KJHG. Dazu ist es notwendig, daß die Hilfeempfänger und die betroffenen Kinder und Jugendlichen in den Planungsprozess mit einbezogen und gut beraten werden. Der Hilfeplan muß fachlich fundiert sein und von den Betroffenen gewollt werden.

  1. Der Hilfeplan legt folgendes fest:
  2. Ziel und Inhalte der Maßnahme
  3. den Ort sozialpädagogischen Handelns
  4. den Umfang der Maßnahme (Betreuungsintensität), der zeitliche Rahmen liegt in der Regel zwischen 2 und 12 Stunden wöchentlich
  5. sonstige Leistungen (Therapien, Nachhilfe u. s. w)
  6. die vorläufige Dauer der Maßnahme -Zeitpunkt der Aufnahme -Benennung der Betreuer/in
  7. Übergabe aller wichtigen Informationen an das Team Flexible Hilfen


Während die grundsätzliche Prüfung und Gewährung Aufgabe des Jugendamtes ist, findet die genaue Ausgestaltung der Hilfe in einem Kontrakt zwischen den Erziehungsberechtigten, den betroffenen Kindern/Jugendlichen und dem/der Betreuer/in statt.

Die Diagnose wird regelmäßig überprüft (Team, Supervision, Fachberatung). Bei einem neuen Hilfebedarf oder veränderten Umfeldbedingungen wird eine neue Hilfeplanung eingefordert.

 
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